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VG Berlin, 17.12.2004 - 19 A 300.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unverhältnismäßig hohe Befreiungsgebühren rechtswidrig; Befreiung von Geschoßflächenzahl; Grundflächenzahl; GFZ; GRZ; Baugebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.12.2004 - 19 A 300.04
- OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 S 49.05
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Erteilung von Auflagen; …
Die Antragstellerin hat erstinstanzlich sowohl mit ihrer Klage - VG 19 A 300.04 - gegen den Gebührenbescheid vom 17. November 2003 in Höhe von 930 50, 53 Euro durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Dezember 2004 als auch mit ihrem vorläufigen Rechtsschutzantrag - VG 19 A 168.04 - gegen den Gebührenbescheid vom 17. November 2003 durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Dezember 2004 obsiegt.Die Antragstellerin hatte jedoch schon in erster Instanz sowohl im Hauptsacheverfahren VG 19 A 300.04 als auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren VG 19 A 168.04 aufgrund der vom Gericht festgestellten Rechtswidrigkeit des angefochtenen Gebührenbescheids obsiegt.
- OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05
Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage
Der Klage hat das Verwaltungsgericht Berlin durch Urteil vom 17. Dezember 2004 - VG 19 A 300.04 - stattgegeben.